Weitzmann | Bühler | Schöppner - Rechtsanwälte
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Verkehrsrecht

Verkehrsrecht
Bildquellenangabe: el-news.de

Neben der Beurteilung der „Schuldfrage“ stehen Sie zunächst vor der Bewältigung einiger Probleme:

1. Unverschuldeter Unfall

Bei der Regulierung eines unverschuldeten Unfalls drohen Ihnen einige Fallstricke, denn gegnerische Haftpflichtversicherungen zahlen Ihnen natürlich nur das, was Sie auch geltend machen.
Wir helfen Ihnen dabei, den Ihnen entstandenen Schaden vollständig mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung abzurechnen; bei vollständiger Haftung des Unfallgegners ist unsere Inanspruchnahme für Sie übrigens vollkommen kostenlos, denn unsere Kosten müssen von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen werden.

Unsere anwaltliche Inanspruchnahme beinhaltet u. a.

  • die Auswahl des Sachverständigen
  • die richtige Wahl der Schadensregulierung auf Grundlage des Sachverständigengutachtens; z. B. die Wahl zwischen fiktiver und konkreter Abrechnung
  • Geltendmachung von Nutzungsausfallentschädigung oder Mietwagenkosten
  • Geltendmachung von weiteren Schadensersatzansprüchen, wie z. B. etwaige Ummeldekosten, Umbaukosten, Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschäden, etc.
  • Übernahme der gesamten Korrespondenz mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung, sowie Überwachung der fristgerechten Zahlungseingänge
  • alle eingehenden Zahlungen werden in enger Absprache mit Ihnen an die Reparaturwerkstatt, Sachverständigen oder Sie unverzüglich weiter geleitet.


2. Zweifel an der Unfallschuld?

Hier ist es umso wichtiger, möglichst frühzeitig den Rat eines erfahrenen Rechtsanwaltes einzuholen. Wir bieten in der Regel eine kostenlose Erstberatung mit Ersteinschätzung an, um Ihnen die grundsätzliche Einschätzung der rechtlichen Lage zu ermöglichen.

Hier können sich dann unter Umständen neben den zivilrechtlichen Fragen, wie z. B. Schadensersatz, auch Fragen im Hinblick auf das Ordnungswidrigkeitsrecht oder sogar Strafrecht ergeben.

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